Mit Inkrafttreten des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes am 1. Juli 2002 müssen gemäß § 15a Wertpapierhandelsgesetz die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der CENTROTEC Sustainability AG den Erwerb oder die Veräußerung von eigenen Aktien melden. Meldepflichtig sind ferner Wertpapiergeschäfte der Ehepartner, der eingetragenen Lebenspartner sowie von Verwandten ersten Grades.
Alle nachfolgenden Meldungen beziehen sich auf Aktien der CENTROTEC Sustainable AG, Am Patbergschen Dorn 9, D-59929 Brilon (ISIN DE0005407506).