Erklärung Unternehmensführung nach § 289a HGB
Die Unternehmensführung der CENTROTEC Sustainable AG – im Folgenden auch CENTROTEC – als börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft wird in erster Linie durch das Aktiengesetz und daneben durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung bestimmt.
Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften unterliegt CENTROTEC dem sog. „dualen Führungssystem“. Dieses ist durch eine strikte personelle Trennung zwischen dem Vorstand als Leitungsorgan und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan gekennzeichnet. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten dabei im Unternehmensinteresse eng zusammen.
Der Vorstand leitet das Unternehmen mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung in eigener Verantwortung. Dabei gilt der Grundsatz der Gesamtverantwortung, d. h., die Mitglieder des Vorstandes tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Sie entwickeln die Unternehmensstrategie und sorgen in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat für deren Umsetzung. Die Grundsätze der Zusammenarbeit des Vorstandes von CENTROTEC sind in der Geschäftsordnung des Vorstandes zusammengefasst. Diese regelt insbesondere die Ressortzuständigkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder, die dem Gesamtvorstand vorbehaltenen Angelegenheiten, die Beschlussfassung, namentlich erforderliche Beschlussmehrheiten sowie die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden des Vorstandes. Der Vorstand von CENTROTEC besteht derzeit aus drei Mitgliedern.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für den CENTROTEC-Konzern wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung, bedeutende Geschäftsvorfälle sowie die aktuelle Ertragssituation einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von früher aufgestellten Planungen und Zielen werden ausführlich erläutert und begründet. Außerdem berichtet der Vorstand regelmäßig über das Thema Compliance, also die Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien, das gleichfalls im Verantwortungsbereich des Vorstandes liegt.
Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht seine Tätigkeit. Er bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstandes, beschließt das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder und setzt deren jeweilige Gesamtvergütung fest. Er wird in alle Entscheidungen eingebunden, die für CENTROTEC von grundlegender Bedeutung sind. Der Aufsichtsrat von CENTROTEC besteht aus drei Mitgliedern. Die Grundsätze der Zusammenarbeit des Aufsichtsrates von CENTROTEC sind in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates geregelt. Diese sieht aufgrund der Größe des Aufsichtsrates keine Bildung von Ausschüssen vor, da alle Themen gemeinschaftlich im Gremium behandelt werden.
Schließlich enthält die Satzung von CENTROTEC Regelungen zu zustimmungspflichtigen Geschäften für die der Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrates bedarf.
CENTROTEC sieht in einer verantwortungsvollen und transparenten Corporate Governance die Basis für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg. Leitbild ist dabei der 2002 eingeführte Deutsche Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung. Vorstand und Aufsichtsrat von CENTROTEC gaben daher nach pflichtgemäßer Prüfung zuletzt im Dezember 2011 eine aktuell gültige Entsprechenserklärung nach § 161 AktG ab.
CENTROTEC ist sich seiner Rolle in der Gesellschaft und der Verantwortung gegenüber Kunden und Geschäftspartnern sowie Aktionären und Mitarbeitern bewusst und entwickelt die eigenen Richtlinien für eine gute Unternehmensführung fortlaufend weiter.
Brilon, im März 2012
CENTROTEC Sustainable AG
Der Vorstand

